Wurzelspitzenresektion (WSR):
Diese chirurgische Maßnahme beinhaltet die Abtrennung der Zahnwurzelspitze und die Entfernung von Entzündungsgewebe in unmittelbarer Umgebung der Wurzelspitze. Sie ist angezeigt, wenn eine sogenannte endodontische Therapie (Wurzelkanalbehandlung) des Zahnarztes nicht zum Erfolg geführt hat. Mit der WSR wird angestrebt entzündungsprovozierende bakteriell infizierte Reste im verzweigten Wurzelspitzenbereich zu beseitigen. Voraussetzung ist eine vorausgegangene Wurzelkanalfüllung oder Erneuerung. In speziellen Fällen kann diese auch während der Operation erfolgen. Eine zusätzliche Abdichtung der Wurzelfüllung von der Schnittfläche aus (retrograder Verschluss) kann angezeigt sein.
Eine WSR ist ein Zahnerhaltungsversuch mit meist guter Prognose. Bei einer Entzündungswiederkehr ist i.d.R. die Zahnentfernung angezeigt.
Zahnentfernungen:
Es werden auch Patienten zur Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne von den Zahnärzten zu uns überwiesen. Meist dann, wenn durch starke Zerstörung der Zahnkrone, oder Wurzelanzahl- und Form, aber auch Nähe zur Kieferhöhle im Oberkiefer und Nerv- Gefäßkanal im Unterkiefer eine schwierige Entfernung mit möglichen Komplikationen zu erwarten ist.
Prinzipiell wird immer eine möglichst verletzungsarme Zahnentfernung angestrebt. Zum einen ist mit deutlich weniger Wundreaktion und einer schnelleren Verheilung zu rechnen, zum anderen ist es strukturerhaltend. Insbesondere für eine folgende Implantation ist es wichtig eine geeignete Kieferkammdimension zu erhalten.
Uns steht dafür ein umfangreiches Sortiment an modernen Instrumenten zur Verfügung. Oft ist es besser gleich mit einer speziellen sehr schmalen Fräse mehrwurzlige Zähne zu trennen, um die Wurzeln dann einzeln zu entfernen.
Entfernung teilweise oder ganz im Kiefer verbliebener Zähne:
Hier handelt es sich meist um die Weisheitszähne, seltener um Eckzähne oder vordere Seitenzähne. Ist ein spontanes Weiterwachsen oder eine kieferorthopädisches Einstellen der Zähne in die Zahnreihe nicht möglich oder sinnvoll, sollten diese Zähne entfernt werden. Ein Belassen der Zähne kann zu späteren Problemen wie Zystenbildung, Entzündungen durch Infektion, Schäden an den Nachbarzähnen führen. Eine dringliche Notwendigkeit diese Zähne zu entfernen besteht i.d.R. jedoch nicht.
Im Jugendalter ist es oft gut einschätzbar, ob die Weisheitszähne mit ausreichender Kiefergröße eine Chance haben sich in die Zahnreihe einzustellen, oder davor stehende große Seitenzähne durch Vorschädigung eine unsichere Prognose haben. Ist dies nicht der Fall sollte eine rechtzeitige Entfernung der Weisheitszähne vor dem Abschluss des Wurzelwachstums angestrebt werden. Mit abgeschlossenem Wurzelwachstum ist die operative Entfernung aufwendiger und die Gefahr einer Verletzung der Unterkiefernerven größer. Ihr Zahnarzt und ggf. Kieferorthopäde wird eine entsprechende Empfehlung geben.
Auch hier liegt das Hauptaugenmerk auf eine möglichst verletzungsarme Operation. Mit sehr schmalen Fräsen wird der umgebende Knochen nur so weit wie notwendig entfernt. Meist werden die Zähne in mehrere Teile getrennt um diese dann separat zu entfernen. Wichtig ist es dabei funktionell wichtige Nachbarstrukturen wie Zähne, Nerven, Gefäße zu beachten und zu schonen.